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In der Wohnschule erhalten die betreuten Menschen eine spezifische, individuell angepasste Ausbildung mit dem Ziel, später selbständig in einer eigenen Wohnung oder in einer möglichst autonomen Wohnform zu leben. Der Wohnalltag ist als Lernfeld strukturiert und ausgerichtet auf die Förderung von Selbständigkeit und die Übernahme von Eigenverantwortung. Für Einzelbegleitung und Gruppenunterricht werden alle Klienten an zwei halben Tagen pro Woche von der Arbeit freigestellt. Die Wohnplätze in der Wohnschule sind Durchgangsplätze. Die Klienten sind circa drei Jahre hier zu Hause.
Allgemeine Aufnahmekriterien
- Menschen mit einer geistigen Behinderung
- Mindestalter 18 Jahre
- IV-Rente
- Keine psychischen Beeinträchtigungen oder Suchtprobleme im Vordergrund
- Fähigkeit und Wunsch in einer Gruppe zu leben
- Kein Pflegebedarf
- Vorhandener Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft oder an einem geschützten Arbeitsplatz
- Selbständige Bewältigung des Arbeitsweges
- Motivation für den Schritt zum begleiteten Wohnen und zum Führen eines eigenen Haushalts
- Bereitschaft zum Lernen
- Freistellung von der Arbeit an zwei halben Tagen

