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Die Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:

  • Eine geistige Behinderung
  • Minimale Eigenständigkeit in persönlichen Belangen
  • Eine Verfügung der IV
  • Bei Attestausbildungen: Fähigkeit, die Gewerbeschule zu besuchen
  • Abgeschlossenes 16. Altersjahr
  • Selbständige Bewältigung des Arbeitsweges
  • Fähigkeit, sich im Team einzugliedern, ohne dass das Wohlbefinden der anderen betreuten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wesentlich beeinträchtigt wird und der zur Entwicklung der persönlichen Selbständigkeit und Freiheit nötige Freiraum eingeschränkt werden muss.

Nach jedem Semester findet eine Zwischenbesprechung mit Auszubildenden, Berufsbildner, Eltern und Berufsberater statt. Pro Ausbildungsjahr sollten zwei Praktika à zwei Wochen in einem Betrieb der Privatwirtschaft absolviert werden.

Der Lehrabschluss wird nach dem Augenschein durch einen Experten oder der internen Lehrabschlussprüfung bestätigt mit:

  • dem Anlehrausweis der Stiftung Balm für Anlehre nach INSOS PrA
  • dem Ausweis des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie für Attestausbildung